Ich bitte folgenden Artikel wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und rüge den Teil des Wortlautes der Nutzungsbestimmungen, nach denen hier deutsches Recht gelten soll.
http://www.uniarchiv.uni-freib…altbestaende/Akademisches
"Nach mittelalterlicher Rechtsauffassung konnten weltliche Gerichte nicht über Geistliche urteilen, so dass auch die Universitäten als Korporationen geistlichen Ursprungs eine eigene Gerichtsbarkeit erlangten."
Ich berufe mich auf Art. 5 Abs. 3 GG.
Ich stelle den Antrag zur Einberufung eines Arbeitskreises zu einer internen akademischen Verfassung.