Der sozialistischen Alltagsgesellschaft entronnen auf dem Weg zu einer Akademischen Bürgerrechtsverfassung im PR

  • Ich bitte folgenden Artikel wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und rüge den Teil des Wortlautes der Nutzungsbestimmungen, nach denen hier deutsches Recht gelten soll.


    http://www.uniarchiv.uni-freib…altbestaende/Akademisches


    "Nach mittelalterlicher Rechtsauffassung konnten weltliche Gerichte nicht über Geistliche urteilen, so dass auch die Universitäten als Korporationen geistlichen Ursprungs eine eigene Gerichtsbarkeit erlangten."


    Ich berufe mich auf Art. 5 Abs. 3 GG.


    Ich stelle den Antrag zur Einberufung eines Arbeitskreises zu einer internen akademischen Verfassung.

    Einmal editiert, zuletzt von Xenophon ()

  • Ich bitte folgenden Artikel wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und rüge den Teil des Wortlautes der Nutzungsbestimmungen, nach denen hier deutsches Recht gelten soll.


    http://www.uniarchiv.uni-freib…altbestaende/Akademisches


    "Nach mittelalterlicher Rechtsauffassung konnten weltliche Gerichte nicht über Geistliche urteilen, so dass auch die Universitäten als Korporationen geistlichen Ursprungs eine eigene Gerichtsbarkeit erlangten."


    Ich berufe mich auf Art. 5 Abs. 3 GG.


    Ich stelle den Antrag zur Einberufung eines Arbeitskreises zu einer internen akademischen Verfassung.

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